Gefängnis für Schuhbeck 3 Jahre Haft

Update: Schuhbeck legt Revision ein

Er habe Angst vor dem Gefängnis, hatte Alfons Schuhbeck vor Gericht gesagt. Jetzt ist das Urteil gegen ihn gefallen - und seine Befürchtungen werden wahr: Star-Koch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis.

Das Landgericht München I verurteilte den 73-Jährigen am Donnerstag wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft ohne Bewährung. Der Mitbeklagte wurde wegen Beihilfe zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Das Gericht blieb bei Schuhbeck unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre und zwei Monate gefordert hatte. Schuhbecks Verteidiger hatten für eine Bewährungsstrafe plädiert. Bei dem Mitangeklagten hatte die Staatsanwaltschaft ebenfalls eine Bewährungsstrafe gefordert. dpa

Hintergrund

Der Star-Koch Alfons Schuhbeck sollte nach Ansicht seiner Verteidiger wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe nicht ins Gefängnis. Die Anwälte des 73-Jährigen plädierten am Donnerstag vor dem Landgericht München I auf eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Anwälte begründeten ihre Forderung unter anderem mit dem Geständnis, das ihr Mandant abgelegt hatte, aber auch mit dessen Lebensleistung.

Schuhbeck sei ein begnadeter Koch und unvergleichlich im Umgang mit Gewürzen, sagte einer seiner Anwälte. Er habe immer nur Geschäfte, Restaurants und Gewürzläden eröffnet und darüber die kaufmännische Seite vergessen. «Daran ist er letzten Endes gescheitert», erklärte der Verteidiger.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor für Schuhbeck eine Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten gefordert. Er habe unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust, so die Staatsanwältin. Insgesamt gehe es um mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern, die Schuhbeck im «Orlando» und den «Südtiroler Stuben» hinterzogen habe.

Der Mitangeklagte, der das Computerprogramm entworfen haben soll, steht wegen Beihilfe vor Gericht. Bei ihm hält die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten für angemessen. Seine Verteidigerinnen erklärten, sie fänden diese Forderung zu hoch, sie stellten die Strafe aber ins Ermessen des Gerichts. dpa

Mehr: Sternekoch Heinz Winkler gestorben