Ausländerinnen und Ausländer sollten demnach weiterhin verpflichtet werden, in Hotels und anderen Beherbergungsstätten einen Meldeschein auszufüllen. Ihnen wird bislang auch auferlegt, sich gegenüber den Mitarbeitern des Hotels auszuweisen.
Das Bundesjustizministeriums hatte im Zuge der von der Ampel-Regierung angekündigten Bemühungen zum Bürokratieabbau von allen Ressorts konkrete Vorschläge erbeten, wie Bürger und Unternehmen entlastet werden könnten.
Unter der schwarz-roten Bundesregierung war mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz zum 1. Januar 2020 die Möglichkeit einer papierlosen Anmeldung über einen digitalen Hotelschein geschaffen worden.
Im Bundesjustizministerium stieß Faesers Vorschlag auf Zustimmung. Solche Forderungen würden schon seit vielen Jahren immer wieder erhoben, auch das Bundesjustizministerium habe sich dafür in der Vergangenheit bereits ausgesprochen.
Dass sich das Bundesinnenministerium in dieser Frage nun bewege, sei ein gutes Zeichen und ein Beleg dafür, wie wichtig der Bürokratieabbau der Bundesregierung sei. Man hoffe, «dass das Bundesinnenministerium sich auch bei anderen Vorschlägen zum Bürokratieabbau offen zeigt». dpa