Eine geschützte Ursprungsbezeichnung wie etwa beim Champagner sei damit jedoch nicht verbunden, stellte das Bundeslandwirtschaftsministerium klar. Bislang gingen diese Weinbaurechte überwiegend nach Süddeutschland.
Die neuen Weinbauflächen befinden sich in den Landkreisen Göttingen, Landkreis Lüneburg, Landkreis Oldenburg, Landkreis Schaumburg, Region Hannover, Landkreis Ammerland, Landkreis Osnabrück und Landkreis Friesland. Nach einer Reform der EU-Weinmarktregelung hatte die Bundesrepublik bis Ende März dieses Jahres Genehmigungen für neue Anbauflächen ausgeschrieben. Diese Regelung erlaubte bisher nur den hobbymäßigen Anbau von maximal bis zu 99 Weinreben. dpa