Nach der Bachstelze in Erfurt steht eine weitere bekannte Institution - das legendäre Hotel Nasshauer Hof in Wiesbaden - am sogenannten Hygienepranger. Betroffen sind in Wiesbaden davon auch andere Restaurants, Hotels und Bäckereien.
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Landeshauptstadt Wiesbaden teilt in einer Verbraucherinformationen zum § 40 Abs. 1a des LFGB zur Hotel Nassauer Hof GmbH – Abteilung Orangerie mit: "Im Betrieb wurden am 09.10. und 10.10.2018 nicht unerhebliche hygienische und bauliche Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten Lebensmittel und Speisen darstellten."
Weiter heißt es in der Mitteilung vom 8.1.2019 über die Hotel Nassauer Hof GmbH – Abteilung Orangerie: "Die Mängel waren bei einer weiteren Kontrolle am 10.10.2018 teilweise abgestellt."
Die Stadt Wiesbaden erklärt dazu: " Eine Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a des LFGB beruht nicht auf einer behördlichen Einschätzung des Risikos weiterer zukünftiger Verstöße. Die Information ist somit nicht als amtliche Warnung aufzufassen."