Topf Secret Erste Siege

Die Klage sei nicht begründet, heißt es in dem Urteil, das nun schriftlich vorliegt. Anlass war das Online-Portal «Topf Secret», über das Bürger bei Behörden seit Januar Kontrollberichte über ihr Lieblingslokal, Fast-Food-Ketten, Bäckereien und andere Lebensmittelbetriebe anfordern können.

Hinter «Topf Secret» stehen die Verbraucherorganisation Foodwatch und die Transparenzinitiative Frag den Staat. Ihrer Meinung nach haben Bürger durch das Verbraucherinformationsgesetz einen Anspruch darauf, Einzelergebnisse von Hygiene-Kontrollen zu erfahren. Dagegen hatten unter anderem die beiden Augsburger Gastwirte protestiert.

Nach Angaben von Foodwatch gab es bisher Beschlüsse von den Verwaltungsgerichten Mainz, Cottbus und Düsseldorf gegen Eilanträge, die «Topf Secret» stoppen wollen. Das neue Urteil sei aber das erste in einem Hauptsacheverfahren, sagte Sprecher Dario Sarmadi.

Die Klagewelle gegen Deutschlands auskunftsbereite Behörden laufe damit ins Nichts, kommentierte Arne Semsrott, Projektleiter bei Frag den Staat, das Urteil. Eine Berufung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist für die Augsburger Restaurantbesitzer aber noch möglich.

Rund 15 000 Bundesbürger wollten in diesem Jahr bereits über «Topf Secret» wissen, wie es um die Hygiene in Lebensmittelbetrieben steht. «Die meisten sind sauber», resümierte Oliver Huizinga für Foodwatch Ende Mai.

Es habe aber einzelne ekelerregende Funde gegeben, darunter Küchenschaben, defekte Kühlanlagen und altes Fett. Ziel der Organisationen ist es, ein Smiley-System wie in Dänemark zu etablieren. Dort könne jeder Bürger an der Ladentür oder im Internet ablesen, wie es um die Hygiene stehe. dpa