Trier Stadtrat beschließt Bettensteuer

Demnach stimmten 46 Ratsmitglieder dafür, zwei dagegen. Die Steuer soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten und 3,5 Prozent auf den Übernachtungspreis betragen. Die Stadt rechnet mit jährlichen Einnahmen von rund 700 000 Euro.

Steuerpflichtig sollen fortan Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen und Jugendherbergen, aber auch Campingplätze und Schiffe werden - für private Übernachtungen bis zu sieben Tagen. Auch Privatleute, die die eigene Wohnung über Internetportale zur Übernachtung anböten, sollen besteuert werden. Berufsbedingte Übernachtungen werden von der Abgabe befreit.

Es sagt sich bereits Gegenwind an: Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Rheinland-Pfalz hat angekündigt, gegen die Bettensteuer klagen zu wollen. "Wir werden alle rechtlichen Mittel ausnutzen, um diese Bettensteuer zu verhindern", hatte Dehoga-Präsident Gereon Haumann gesagt.

Trier hatte die Abgabe schon einmal einführen wollen, sie war 2012 dann jedoch vom Bundesverwaltungsgericht nach der Klage von Hoteliers gestoppt worden. In anderen rheinland-pfälzischen Städten ist eine Bettensteuer derzeit kein Thema. dpa