Verbraucherzentrale testet Rabatt-Gutscheine

Das ist das Ergebnis einer Stichprobe von 30 Angeboten Gutscheindiensten im Netz. Den Testern der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zufolge gelten die «Deals» oftmals nur, wenn sich eine bestimmte Mindestanzahl Gleichgesinnter findet.

Außerdem mussten 24 der Rabatt-Gutscheine binnen eines halben Jahres oder kürzerer Zeit eingelöst werden. Wer die Frist verpasst, verliert sein im Voraus gezahltes Geld oder bekommt nur Teilbeträge auf andere Gutscheine übertragen.

Lästig bei Gruppen-Gutscheinen zum Beispiel für einen Restaurantbesuch: Ohne Terminvereinbarung und Reservierung geht oft nichts. Bestimmte Zeiten, Wochenenden oder Feiertage sind häufig aus dem Rabatt-Angebot ausgenommen. Außerdem bemängeln die Verbraucherschützer, dass bei Ketten zum Teil der Besuch bestimmter Filialen vorgeschrieben wird.

Geht es um Onlinekäufe, fiel den Testern auf, dass bei jeder zweiten Bestellung noch Versandkosten hinzukamen oder im Online-Shop noch mehr geordert werden musste, weil es einen Mindestbestellwert einzuhalten gab. Ohnehin rät die Verbraucherzentrale, nicht «blind zuzuschlagen». Viele Produkte fänden sich auf dem Markt zum gleichen Preis oder billiger.

Ein beliebter Trick bei Dienstleistungen von Yoga bis Coaching sei das Kürzen der Trainings- oder Beratungszeit entsprechend der Höhe des Rabattes, warnen die Experten. Oft fanden sie die gleiche Dienstleistung ohnehin direkt beim Anbieter zum gleichen Preis oder günstiger. Das gelte zum Beispiel auch für Hotels oder Reisen.

Oftmals fanden sich im Test gleich drei oder vier der oben beschriebenen Fußangeln. Die Verbraucherschützer bemängelten zudem, dass die Anbieter nicht davor zurückschrecken, auch Schönheitsoperationen anzubieten - ohne über die gesundheitlichen Risiken aufzuklären. dpa