Wiener Gemischter Satz wird zur DAC

Der Wiener Gemischte Satz ist einer der traditionsreichsten Weine Österreichs. Durch eine konsequente Qualitätspolitik und neue Anbauregelungen, besonders forciert durch die Gruppe der WienWein Winzer, erlebte er in den vergangenen zehn Jahren eine längst verdiente Renaissance. Die Bedeutung des Wiener Gemischten Satzes als Aushängeschild des Wiener Weinbaus und der Wunsch nach einer geschützten Herkunftsbezeichnung hat das Regionale Weinkomitee Wien dazu veranlasst, den Antrag zum DAC-Status des Wiener Gemischten Satzes einzubringen.

Nach Freigabe durch das Nationale Weinkomitee wurde die Verordnung vom Bundesminister Nikolaus Berlakovich unterschrieben. Somit wird der Wiener Gemischte Satz ab dem Jahrgang 2013 zur neunten DAC-Herkunft in Österreich. Dadurch haben die DAC-Gebiete Österreichs zahlenmäßig erstmals die Nase vor den sieben verbleibenden Gebieten, die noch am Herkunftsprofil ihrer Weine arbeiten.

Bunt gemischt im Weingarten

Die Besonderheit des Wiener Gemischten Satzes, die Pflanzung unterschiedlichster Rebsorten nebeneinander in einem Weingarten, war in früheren Zeiten zur Ertragsabsicherung und Risikominierung gedacht. Durch die verschiedensten Rebsorten, welche zu unterschiedlichen Zeiten reifen, sollten Jahrgangsschwankungen sowohl quantitativ, als auch qualitativ gering gehalten werden. Dadurch hat sich auch eine einzigartige Aroma-Charakteristik in den Weinen entwickelt, die besonders die Herkunft des Weines widerspiegelt.

Die neue Verordnung zum Wiener Gemischten Satz schreibt vor, dass zumindest drei weiße Qualitätsweinrebsorten gemeinsam in einem Wiener Weingarten angepflanzt sein müssen, welcher im Kataster des Wiener Rebflächenverzeichnisses als Wiener Gemischter Satz eingetragen ist. Der größte Sortenanteil einer Rebsorte darf nicht höher als 50 Prozent sein, der drittgrößte Anteil muss zumindest 10 Prozent umfassen. Der vorhandene Alkoholgehalt ist mit höchstens 12,5 Prozent vol. am Etikett anzugeben, der Wein darf keinen stark wahrnehmbaren Holzeinsatz vorweisen und muss trocken sein.

Zusätzlich kann der Wiener Gemischte Satz DAC auch mit einer Lagenbezeichnung auf den Markt kommen. Der vorhandene Alkoholgehalt ist bei Lagenweinen mit mindestens 12,5 Prozent am Etikett anzugeben, der Wein muss nicht der Geschmacksangabe „trocken“ entsprechen und darf nicht vor 1. März des auf die Ernte folgenden Jahres verkauft werden.

Qualitätsweinherkunft Wien bleibt erhalten

Die DAC erstreckt sich ausschließlich auf die Regelung des Wiener Gemischten Satzes. Somit dürfen alle Qualitätsweine Wiens weiter unter der Bezeichnung Wiener Wein auf den Markt kommen. Ein Gemischter Satz, welcher nicht den Regelungen des Wiener Gemischten Satzes entspricht, muss als Landwein mit der Herkunftsbezeichnung Weinland in Verkehr gebracht werden. "Diese Sonderregelung war für den Wiener Wein notwendig, da Wien gleichzeitig Hauptstadt und Bundesland ist und damit bis 2009 Weinbauregion für Landwein und auch Weinbaugebiet für Qualitätswein war", erklärt Willi Klinger, Geschäftsführer der Österreich Wein Marketing. "Die neu geschaffene DAC für den Wiener Gemischten Satz ist eine viel strengere Qualitäts- und Herkunftsgarantie als die bisherige Regelung."

"Mit der Wiener Gemischter Satz DAC ist uns ein Meilenstein in der jahrelangen konsequenten Qualitätspolitik des Wiener Weinbaus gelungen. Die neuen Regelungen schärfen das Herkunftsprofil des Wiener Gemischten Satzes und spiegeln gleichzeitig die Vielfalt Wiens im Glas wieder", zeigt sich Herbert Schilling, Vorsitzender des Regionalen Weinkomitee Wiens über die DAC Regelung erfreut.